Art. 1
Die Lesegesellschaft Teufen fördert die Verbundenheit in der Gemeinde durch die Pflege geistiger und kultureller Werte.
Sie unterstützt das regionale künstlerische Schaffen.
Die Lesegesellschaft ist konfessionell und politisch neutral. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Art. 2
Die Lesegesellschaft erfüllt ihre Zwecke durch:
a) Veranstaltung von Vorträgen, Diskussionen, Exkursionen, Ausstellungen sowie kulturellen Anlässen
b) Einsitz im Stiftungsrat Grubenmann-Sammlung.
Art. 3
Die Mitgliedschaft in der Lesegesellschaft ist allen offen.
Körperschaften, Gesellschaften und Vereine können als Kollektivmitglieder der Lesegesellschaft beitreten.
Art. 4
Der Austritt aus der Lesegesellschaft ist dem Vorstand mitzuteilen, die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ablauf des Vereinsjahres.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es seine Beitragsleistungen nicht erfüllt oder wenn es gegen die Ziele der Gesellschaft in grober Weise verstösst.
Art. 5
Die Lesegesellschaft finanziert ihre Aufgaben mit
a) Beiträgen der Mitglieder und Kollektivmitglieder
b) Erträgen aus Veranstaltungen und dem Gesellschaftsvermögen
c) Beiträgen der Gemeinde für kulturelle Tätigkeiten
d) weiteren öffentlichen und privaten Zuwendungen.
Art. 6
Die Lesegesellschaft führt eine durch zwei Revisoren zu prüfende Kasse.
Art. 7
Jährlich findet eine ordentliche Hauptversammlung statt.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann vom Vorstand einberufen werden oder auf Verlangen von mindestens eines Zehntels der Mitglieder. Stimmberechtigt an der Hauptversammlung sind alle eingetragenen Mitglieder und je ein Vertreter der Kollektivmitglieder.
Art. 8
Die ordentliche Hauptversammlung erledigt folgende Geschäfte:
a) Jahresbericht des Präsidenten
b) Abnahme der Jahresrechnung
c) Festsetzung des Jahresbeitrages
d) Wahl des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten
f) Wahl von zwei Revisoren
g) Revision der Statuten
h) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder.
Art. 9
Der Vorstand besteht aus 7–9 Mitgliedern.
Der Präsident wird von der Hauptversammlung gewählt, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
a) Führung der Vereinsgeschäfte
b) Vertretung der Gesellschaft nach aussen
c) Wahl eines Vorstandsmitgliedes in den Stiftungsrat Grubenmann-Sammlung.
Art. 10
Wird die Lesegesellschaft Teufen aufgelöst, so geht das Gesellschaftsvermögen an die Gemeinde, die es bis zur Gründung eines neuen Vereins mit gleicher Zielsetzung verwaltet.
Schlussbestimmung:
Diese Statuten sind vom Gemeinderat Teufen am 06. Januar 2009 und von der Hauptversammlung am 13. Februar 2009 genehmigt worden.
Sie treten rückwirkend auf das Vereinsjahr 2008 in Kraft und ersetzen diejenigen von 1.1.1978.
Für den Vorstand der Lesegesellschaft:
Daniel Ehrenzeller, Präsident Andreas Tobler, Aktuar
Teufen, 21. Februar 2022